AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „Gelassen mit Hund“ und Kunde/Kundin, die mit „Gelassen mit Hund“ einen Vertrag abschließen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1 Vertragsgegenstand
1.1. Allgemein
„Gelassen mit Hund“ ist ein Angebot von Theresa Buncke, Bockhorner Weg 13, 24601 Wankendorf. Angeboten werden
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Einzeltraining für Menschen mit Hund
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Gruppentraining für Menschen mit Hunden
in Form von Einzelstunden oder Kursen.
Bei der Beauftragung der „Gelassen mit Hund“ bzw. bei der Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens „Gelassen mit Hund“ nicht geschuldet.
1.2. Hundetraining
Angeboten werden insbesondere die Anleitung von HundehalterInnen sowie die Ausbildung von Hunden, artgerechte und rassebezogene Beschäftigung und Alltagsunterstützung für Mensch-Hund-Teams.
Das Hundetraining wird in verschiedenen Vertragsmodellen (Einzel- und Gruppenstunden, Gruppenkursen und weiteren Angeboten) angeboten. Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu sind einzusehen unter www.gelassenmithund.de .
1.3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit „Gelassen mit Hund“ kommt durch Übermittlung des vom Kunden/der Kundin unterzeichneten Vertrags per Post, E-Mail oder persönlich zu Stande.
Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten ist das Bestehen einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung, gültiger Impfschutz nach den Vorgaben der StIKo Vet, soweit die regelmäßige prophylaktische Behandlung des Hundes gegen Ektoparasiten. Hierzu legt der Kunde/die Kundin als Nachweis unaufgefordert eine Kopie der Haftpflichtversicherung und eine Kopie des Impfpasses vor.
2. Verpflichtungen
2.1. Allgemein
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von „Gelassen mit Hund“ ist, dass der teilnehmende Hund im Zeitpunkt der Teilnahme unter Berücksichtigung der Altersangemssenheit nach der Leitlinie der StIKo Vet in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig geimpft und entwurmt ist. Für einen jeweils altersangemessenen Impfschutz im Sinne dieser AGB ist eine Impfung mit den Core-Vakzinen (dies beinhaltet einen Impfschutz gegen Parovirose, Staupe und Leptospirose) sowie gegen Tollwut zwingend erforderlich. Zusätzlich sollte Impfschutz gegen Borreliose, Zwingerhusten und Herpes bestehen.
Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zudem, zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Angebote von „Gelassen mit Hund“ über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu verfügen. Der Versicherungsschutz sollte insbesondere durch den Hund verursachte Sachschäden und Personenschäden umfassen.
Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Angebote von „Gelassen mit Hund“ selbstständig für die Aktualität des Impf- und Versicherungsschutzes zu sorgen. „Gelassen mit Hund“ behält sich vor, das Vorliegen eines aktuellen Impf- und Versicherungsschutzes vor der Durchführung der jeweiligen „Gelassen mit Hund“ Angebote zu überprüfen. Der Kunde/die Kundin ist daher verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Angebote von „Gelassen mit Hund“ entsprechende Nachweise bereitzuhalten. In dem Fall, dass kein aktueller Impfschutz oder keine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegt, ist „Gelassen mit Hund“ befugt, den betroffenen Hund von dem jeweiligen Angebot von „Gelassen mit Hund“ auszuschließen. Der Kunde/die Kundin darf am Angebot ohne Hund weiter teilnehmen.
Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, „Gelassen mit Hund“ vor und während des Vertrags über chronische Krankheiten oder ansteckende Krankheiten sowie Ungezieferbefall, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren. Erkrankte oder verletzte Hunde, die Schmerzen leiden, dürfen am Training nicht teilnehmen. Zeigt der Hund deutliche Schmerzsymptome behält sich „Gelassen mit Hund“ vor, den Hund vom Training auszuschließen und die Vorstellung des Hundes bei einem Tiermediziner/Tiermediziner oder Tierphysiotherapeuten/ Tierphysiotherapeutin zu empfehlen.
Bei ansteckenden Krankheiten ist „Gelassen mit Hund“ berechtigt, den Hund vom Angebot auszuschließen.
Bei Läufigkeit einer Hündin ist „Gelassen mit Hund“ hierüber vorab zu unterrichten.
„Gelassen mit Hund“ ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden/der Kundin eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird „Gelassen mit Hund“ auf die Zumutbarkeit für den Kunden/der Kundin achten.
Hunde die in der Vergangenheit aggressives Verhalten Menschen oder Hunden gegenüber gezeigt haben und dabei mit ernsthafter Verletzungsabsicht agiert haben, sind stets mit einem gut sitzenden Maulkorb und einer Leine zu sichern.
„Gelassen mit Hund“ behält sich vor, im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe, die zum Zeitpunkt der Anmeldung unabsehbar sind (beispielsweise Unwetter oder kurzfristige Erkrankung der Trainerin) das in der Anmeldung vereinbarte Angebot anzupassen. In diesem Fall wird „Gelassen mit Hund“ dem Kunde/der Kundin nach billigem Ermessen eine im Einzelfall nach Art und Umfang angemessene Kompensationsleistung (beispielsweise Anpassung der Vergütung oder Ersatztermin) zur Verfügung stellen.
Der Kunde/die Kundin wird aufgrund der Möglichkeit kurzfristiger Anpassungen aus wichtigem Grund auf eventuelle Kontaktversuche seitens „Gelassen mit Hund“ am Tag des geplanten „Gelassen mit Hund“ Angebots (telefonisch oder per E-Mail) achten. Etwaige dem Kunde/der Kundin aus einer Nichtbeachtung eventueller Kontaktversuche resultierende Kosten (beispielsweise aufgrund vergeblicher Anreise) werden durch „Gelassen mit Hund“ nicht erstattet.
2.2. Training
Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, während des Trainings anwesend zu sein und den Anweisungen von „Gelassen mit Hund“ Folge zu leisten und somit am Trainingsziel mitzuwirken. „Gelassen mit Hund“ übernimmt keine Erfolgsgarantie, sie leitet lediglich an.
Fallen auf Wunsch des Kunden/der Kundin Fahrten der Hundetrainerin an, so werden hierfür pro Fahrt ab einer Entfernung von 10 km folgende Kilometerpauschalen berechnet:
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EUR 0,30 je gefahrenen Kilometer an,
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für Fahrten ab 40 km wird mit dem Kunde/der Kundin eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3. Teilnehmerausschluss
„Gelassen mit Hund“ behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde/die Kundin die Dienstleistungen wiederholt stört, der Kunde/die Kundin im Zahlungsrückstand ist, der Kunde/die Kundin gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder der Kunde/die Kundin sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Dienstleistung oder andere Kunden/Kundinnen gefährdet.
4. Laufzeit, Vertragsbeendigung, Terminabsagen
4.1. Einzelleistungen
Bei Verträgen über Einzelleistungen für das Training kann der Kunde/die Kundin die bereits gebuchte Leistung kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung fernmündlich oder per Email absagen. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, ist „Gelassen mit Hund“ berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Leistung mit 50 % der ursprünglichen Vertragssumme pauschaliert abzurechnen, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu an andere Kunden/Kundinnen vergeben werden können.
4.2. Kurse
Bei Verträgen über Kurse, die mehrere Kurseinheiten beinhalten oder bei Workshops von mindestens 90 Minuten, sind Absagen nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
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bis 14 Tage vor Kursbeginn: 30 %
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bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 %
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7 Tage bis 2 Tage vor Kursbeginn: 70 %
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weniger als 2 Tage vor Kursbeginn: 90 %.
Eine Rückerstattung von nicht genutzten einzelnen Kurseinheiten/Stunden erfolgt nicht.
5. Haftung
Die Teilnahme an den Dienstleistungsangeboten erfolgt auf eigenes Risiko. Die Tierhaltereigenschaft und Haftung des Kunden/der Kundin nach § 833 Abs. 1 BGB bleibt während der Dienstleistungsangebote von „Gelassen mit Hund“ bestehen.
Die Haftung von „Gelassen mit Hund“ für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
„Gelassen mit Hund“ haftet auch nicht für Schäden an oder dem Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters/der Tierhalterin, die während der Dienstleistungen verwendet werden (Halsband, Brustgeschirr, Leine etc.).
6. Datenschutz, Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen